Gemeinsames Postulat der FDP, CVP, SVP, SP, Grüne/JG und GLP über die Anpassungen bei der Härtefallregelung für Unternehmen

Die Coronakrise hält an und verschiedene Unternehmen sind teilweise existenziell betroffen. Obwohl Luzern möglichst schnell die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Auszahlung von Härtefallmassnahmen geschaffen hat, gibt es nach wie vor Unternehmen in verschiedenen Branchen, für welche die Härtefallregelung noch ungenügend ausgearbeitet ist. Diese Lücken gilt es zu schliessen, damit möglichst alle fair behandelt werden

Forderungen:

Der Regierungsrat wird aufgefordert:

  1. die Aufteilung des fixen Verhältnisses zwischen Krediten und A-fonds-Perdu-Beiträgen (heute 9:1) bei Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie zu flexibilisieren,
  2. unserem Rat in der März-Session ein 2. Dekret vorzuschlagen, um die notwendigen finanziellen Mittel für diese flexibilisierte Härtefallregelung bereit stellen zu können,
  3. im Hinblick auf dieses 2. Dekret zudem zu prüfen, ob und wie die 40%-Grenze der Umsatzeinbusse ebenfalls flexibilisiert werden soll,
  4. bei allen Lösungen die tatsächlichen Entwicklungen der Coronakrise sowie die rechtliche Entwicklung der Bundesvorgaben mitzuberücksichtigen,
  5. Branchenverbände, Sozialpartner und Wirtschaftsverbände in der Lösungsfindung miteinzubeziehen.

Mit den vorgenannten Forderungen sollen auch Luzerner Unternehmen von Fixkostenentschädigungen profitieren, welche nicht zu den behördlich geschlossenen Betrieben zählen, aber faktisch von einer starken Umsatzeinbusse betroffen sind.

 

Begründungen:

Seit dem Beschluss zum 1. Dekret der LU-Härtefalllösung am 1. Dezember 2020 hat sich die Ausgangslage auf verschiedenen Ebenen stark verändert. Praktisch im Wochentakt hat der Bundesrat die Tätigkeit von verschiedenen Branchen eingeschränkt oder verboten und so Unternehmen tatsächlich oder faktisch geschlossen. Auf der anderen Seite hat der Bund und im Nachgang auch unser Kanton die finanzielle Unterstützung für behördlich geschlossene Betriebe ausgebaut und stark vereinfacht.

Unternehmen weiterer Branchen fallen aber mit den bestehenden Lösungen zwischen Stühle und Bänke. So können Hotels, Tourismusanbieter, Reiseunternehmen, Unternehmen in der Event- und Schaustellerbranche sowie vor- und nachgelagerte Unternehmen nicht von den hiervor dargestellten Unterstützungen profitieren, weil sie nicht im eigentlichen Sinne schliessen mussten. Trotzdem verzeichnen sie seit knapp einem Jahr erhebliche Umsatzeinbusse, die in direktem Zusammenhang mit behördlichen Auflagen stehen (insbesondere mit Reisebeschränkungen und Versammlungsverboten).. Aktuelle Umfragen haben vor allem gezeigt, dass das starre Verhältnis zwischen Krediten und A-Fonds-Perdu-Beiträgen den Bedürfnissen dieser Unternehmen zu wenig gerecht wird.

Der Kanton Luzern soll Lösungen ausarbeiten, mit welchen Unternehmen aus den vorgenannten Branchen Beiträge ausgerichtet werden, welche einen Teil der angefallenen Fixkosten entschädigt, damit diese mit den behördlich geschlossenen Betrieben gleichgestellt sind.

Nicht zuletzt sollen damit coronabedingte Konkurse und der Verlust von Arbeitsplätzen verhindert werden.

Bei der Lösungsfindung soll die Regierung mit Sozialpartner, Wirtschafts- und Branchenverbänden zusammenarbeiten.

 

Georg Dubach, namens der Fraktion der FDP.Die Liberalen

Adrian Nussbaum, namens der CVP-Fraktion

Armin Hartmann, namens der SVP-Fraktion

Marcel Budmiger, namens der SP-Fraktion

Korintha Bärtsch, namens der Fraktion der Grünen / Jungen Grünen

Claudia Huser, namens der GLP-Fraktion