Überprüfung der Regelungen des RS-Beginns in Lehrverträgen

Auf Druck der Universitäten wurde der Beginn der Rekrutenschule schrittweise auf Ende Juni vorverschoben, sodass diese auf Beginn des Herbstsemesters beendet werden kann. Durch diese Regelung können jedoch Lehrverträge nicht regulär beendet werden, was zu Problemen für die Lernenden und deren Lehrbetriebe führt. In seinem Postulat verlangt FDP-Kantonsrat Gaudenz Zemp (Horw) von der Regierung, die Situation zu analysieren, eine rechtliche Einschätzung zu machen und eine entsprechende Haltung zu definieren.

In den vergangenen Jahren wurde das Ende der Rekrutenschule in drei Schritten auf den Beginn des Herbstsemesters (September) angepasst, wodurch die Rekrutenschule bereits im Juni beginnt. Die meisten Lehrverträge laufen aber bis Ende Juli. Dies führt dazu, dass die Lernenden vorzeitig aus dem Betrieb ausscheiden. Für die Lehrbetriebe entsteht so ein Schaden. Während den ersten Lehrjahren investieren diese nämlich finanziell viel in die Ausbildung. Im letzten Lehrjahr können sie dafür von den Lernenden profitieren. Dieses Gleichgewicht wird durch die vorzeitige Beendigung des Lehrvertrages gestört.

Die KMU-Wirtschaft hat sich vergeblich gegen diese einseitigen Anpassungen zu Gunsten des akademischen Bildungsweges gewehrt. Nun versucht sie, mittels Motionen auf Bundesebene die aktuellen Regelungen zu korrigieren. Das kann aber mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Als Sofortmassnahme haben die Lehrbetriebe gegenwärtig die Möglichkeit, den Lehrvertrag mit einer Klausel zur Mitwirkungspflicht zu ergänzen. Es zeichnet sich jedoch ab, dass die Kantone, welche für die Genehmigung der Lehrverträge zuständig sind, bezüglich der Klausel keine einheitliche Linie fahren werden. Mit seinem Postulat verlangt FDP-Kantonsrat Gaudenz Zemp (Horw) von der Regierung, dass die Situation im Kanton Luzern analysiert und entsprechende Richtlinien definiert werden. Dabei sind gemäss Zemp rechtliche Aspekte und die kantonale Wirtschaftsstruktur zu berücksichtigen. Ziel des Postulats ist es, für die Betriebe klare Richtlinien und rechtliche Verbindlichkeit zu schaffen, damit die Genehmigung der Lehrverträge weiterhin reibungslos erfolgen kann.