Auslöser für das Postulat war ein Bericht im Tages-Anzeiger, der die medizinische Unterversorgung von Frauen mit Behinderungen thematisierte. Auch im Kanton Luzern ist unklar, ob betroffene Frauen tatsächlich den gleichen Zugang zu Informationen und Behandlungen in der Gynäkologie haben wie andere. Obwohl das kantonale Leitbild «Leben mit Behinderungen» ein Recht auf gleichberechtigte Gesundheitsversorgung beinhaltet, fehlt zu diesem Punkt im aktuellen Planungsbericht zur Gesundheitsversorgung eine konkrete Umsetzung.
«Gleichstellung bedeutet auch Zugang zu medizinischen Leistungen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Voraussetzungen», erklärt FDP-Kantonsrätin Sarah Arnold. «Wir müssen sicherstellen, dass Frauen mit Behinderungen im Kanton Luzern nicht übersehen werden – weder in der medizinischen Betreuung noch in der gesundheitlichen Aufklärung.»
Das Postulat verlangt vom Regierungsrat eine Prüfung, wie die gynäkologische Versorgung für Frauen mit Behinderungen im Kanton Luzern konkret vorgesehen und umgesetzt wird und ob medizinisches Fachpersonal für den Umgang mit spezifischen Bedürfnissen entsprechend sensibilisiert ist. Des Weiteren sollen Informationen zu Themen wie Menstruation, Sexualität, Kinderwunsch oder Menopause in barrierefreier Form zur Verfügung gestellt werden – sei es sprachlich, visuell oder digital.
Die FDP.Die Liberalen Luzern setzt sich für eine freiheitliche Gesellschaft und Chancengleichheit in allen Bereichen ein – auch im Gesundheitsbereich
Weitere Details entnehmen Sie dem Postulat anbei.