Vermeidung von aussichtslosen zweiten Wahlgängen bei kantonalen Majorzwahlen

 

19.01.2018 | Der Kanton Luzern befindet sich nach wie vor in finanziell herausfordernden Zeiten. Die FDP.Die Liberalen Luzern prüft deshalb laufend, wo beim Kanton Kosten gesenkt oder vermieden werden können. Unnötige Kosten für den Kanton zu verhindern, ist denn auch der Beweggrund für einen Vorstoss von FDP-Kantonsrätin Irene Keller (Vitznau). Mittels Motion fordert sie gesetzliche Anpassungen, die aussichtslose – aber sehr kostspielige – zweite Wahlgänge bei kantonalen Majorzwahlen vermeiden.

 

 

 

Der Kanton Luzern befindet sich in finanziell herausfordernden Zeiten, weshalb die FDP.Die Liberalen Luzern laufend Vorschläge macht, wo beim Kanton Kosten eingespart werden können. Ein solcher Vorschlag ist auch der Vorstoss von FDP-Kantonsrätin Irene Keller (Vitznau), welcher gesetzliche Anpassungen fordert, die aussichtslose – aber sehr kostspielige – zweite Wahlgänge bei kantonalen Majorzwahlen verhindern.

 

Dies mag für den Kanton Luzern präventiven Charakter haben. Ein Beispiel aus dem Kanton Bern zeigt aber, dass eine solche Regelung durchaus Sinn macht und hohe Kosten einsparen kann. Im Kanton Bern musste im Jahr 2015 ein zweiter Ständeratswahlgang mit Kosten von rund 500'000 Franken abgehalten werden, obwohl die Ausgangslage nach dem ersten Wahlgang sonnenklar war. Die zwei bestplatzierenden Kandidaten erhielten (bei einem absoluten Mehr von 152’860 Stimmen) 151'069 beziehungsweise 144'805 Stimmen und traten deshalb für den zweiten Wahlgang nochmals an. Die übrigen, schlechter platzierten Kandidierenden zogen ihre Kandidaturen zurück. Bis auf eine Ausnahme: Ein Kandidat, der im ersten Wahlgang lediglich 4'114 Stimmen (entspricht rund 2.6% der Stimmen) gemacht hatte, trat nochmals an und provozierte damit trotz glasklarer Ausgangslage einen kostspieligen zweiten Wahlgang.

 

Solche aussichtslose aber kostspielige Wahlgänge sollen im Kanton Luzern vermieden werden. FDP-Kantonsrätin Irene Keller (Vitznau) fordert mittels Motion, dass bei zweiten Wahlgängen bei Majorzwahlen auf kantonaler Ebene nur Kandidierende zugelassen werden, die im ersten Wahlgang mehr als 10% des absoluten Mehrs erreicht haben. Ergänzend sollen weiterhin neue Kandidierende zugelassen werden, die als Ersatz für Personen zum zweiten Wahlgang antreten, die im ersten Wahlgang bereits mehr als 10% des absoluten Mehrs erreicht haben. Daneben soll die Anzahl der Beglaubigungsunterschriften analog den Nationalratswahlen auf 100 Unterschriften erhöht werden.

 

Für FDP-Kantonsrätin Irene Keller rechtfertigen die hohen vermeidbaren Kosten diese minimale Einschränkung im Wahlmodus. Ferner kennen bereits die Kantone Solothurn, Waadt, Wallis, Fribourg und – seit 2016 – auch der Kanton Bern solche Regelungen.

 

Hier finden Sie den Vorstoss!